Neu: Die Europa-GmbH mit Kapitalnachweisen

Wieder eine Innovation von Firmenwelten: Nutzen Sie die europäischen Vorteile mit der deutschen GmbH

Ab sofort bietet Firmenwelten für clevere Unternehmer die Europa-GmbH an. In ihr werden sämtliche Vorteile einer englischen Limited mit denen einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kombiniert. Hierbei wir die internationale Rechtsprechung genutzt. Zugleich kann der deutsche Unternehmer komplett als GmbH agieren, ohne auf Vorteile wie tatsächliche Haftungsbeschränkung, Steuervorteile, cleveres Management und aktive Unternehmensinteraktion verzichten zu müssen. In unserem Leistungsangebot enthalten: Gründungsberatung, Gründung der Unternehmen, Kapitalnachweise, Vorbereitung des Notariats und vieles mehr.


Wieder eine neue Innovation aus Ihrer Unternehmens-Manufaktur

Firmenwelten macht aus Ihrer UG in nur einer Woche eine echte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Jede UG kann sich mit einer Kapitalerhöhung in eine "normale" GmbH umwandeln. Diese Umwandlung vollzieht sich nach geltendem GmbH-Recht, also außerhalb des Umwandlungsrechts von Körperschaften. Das bedeutet für Sie: Es ist kein Formwechsel erforderlich. Denn nicht vergessen: Bei der UG handelt es sich um eine Unterform der GmbH und nicht um eine eigenständige Gesellschaftsform. Die UG ist fest im GmbH-Recht verankert.

Firmenwelten, Ihre Unternehmens-Manufaktur, hilft Ihnen schnell und unbürokratisch bei der Umwandlung Ihrer UG in eine GmbH. Sprechen Sie noch heute mit unseren Beratern und machen Sie einen entscheidenden Schritt in Ihre wirkliche Selbständigkeit. Dazu gehört übrigens auch der Kapitalnachweis für Ihre Kapitalerhöhung und die Vorbereitung des Notariats.Und das alles nur für € 750 zzgl. ges. MwSt – egal wieviel Kapital durch eine Kapitalerhöhung nachgewiesen werden muss.

Informieren Sie sich auch über die Möglichkeiten einer Vollhaftungsbefreiung und steuerlichen Optimierung. mehr


Ihr starker Partner:

Firmenwelten bietet umfangreiches Angebot für Unternehmer: Wir helfen schnell, kompetent und mit überzeugender Leistung

Sie wollen eine neue Firma gründen. Sie wollen Ihr Unternehmen richtig verwaltet wissen. Sie planen steueroptimierte Lösungen in Europa oder Offshore. Sie benötigen Wirtschaftsauskünfte, starke Finanzpartner, eine qualitativ hochwertige Information. Sie benötigen gute und vor allem richtige Informationen. Firmenwelten kann und wird Ihnen helfen.


Die Privatinsolvenz in England ist für viele der richtige Ausweg

Einzigartig in Europa: Schuldenfrei in nur 12 Monaten

Immer mehr Deutsche sitzen in der Schuldenfalle: 2010 wird die Zahl der privaten Insolvenzen weiter zunehmen. Das deutsche private Insolvenzverfahren dauert mindestens sieben Jahre, fast ein Fünftel der Lebensarbeitszeit! Entkommen Sie der Schuldenfalle furch eine Insolvenz in England.

Firmenwelten PLC hat einen Stab hochqualifizierter Mitarbeiter zusammengestellt, die Privatinsolvenzen deutscher Staatsangehöriger in England täglich begleiten und als Ansprech- und Hilfspartner vor Ort tätig sind. Denn im Rahmen einer solchen privaten Insolvenz ist es wichtig, die Auflagen der englischen Behörden und Gerichte strikt einzuhalten. Und: Erfahrungen zeigen, dass eine Privatinsolvenz in England nur sinnvoll ist, wenn eine Schuldenlast von mehr als 100.000 Euro drückt.

Jede Insolvenz wird auch in Deutschland durch Fachanwälte begleitet, die sicherstellen, dass die Privatinsolvenz auch in Deutschland anerkannt wird.


Die Möglichkeiten sind "un"limited, grenzenlos

Europas tollste Firmenform macht Karriere in Deutschland: Die Premium-Limited setzt neue Standards in Unternehmen

Seit rund zwei Jahr sind Firmenwelten-Limiteds nach den Regeln der PAS 1079 vom Deutschen Institut für Normung (DIN) standardisiert und optimiert. In den vergangenen Monaten hat die Limited von Firmenwelten eine einzigartige Erfolgsgeschichte geschrieben: Denn zum ersten Mal wurde eine ausländische Firmenform nach deutschen Qualitätsrichtlinien etabliert – sehr zur Freude der Limited-Besitzer und zufriedenen Firmenwelten-Kunden. Denn die Einsatzmöglichkeiten dieser nach PAS 1079 erstellten Limited sind nahezu unbegrenzt.


Die Schwarzen Listen des Companies House

Unternehmen stehen am Pranger

Firmenwelten veröffentlicht wöchentlich in Zusammenarbeit mit dem englischen Handelsregister, Companies House, die Schwarze Liste von Unternehmen, die gesetzliche Vorgaben in England nicht erfüllt haben. Veröffentlicht werden auch Unternehmen, die in England nicht weiter geführt werden dürfen. Damit entfällt auch die rechtliche Grundlage einer Unternehmung in Deutschland. mehr....


Neugründungen

Neue Limiteds online

In den vergangenen Jahren wurden in England Limiteds gegründet, die dann ohne entsprechende Genehmigung in Deutschland benutzt wurden. Deutsche Regelungen sehen vor, dass jede ausländische Firme, die in Deutschland tätig ist, hier auch eingetragen sein muss. Um den Missbrauch zu unterbinden, veröffentlicht Firmenwelten wöchentlich die Neugründungen in England. Mehr


Firmenwelten-Akademie

Vorsprung durch Informationen: Nutzen Sie die Quellen, die auch Ämter und Behörden in Deutschland nutzen

Wer mit ausländischen Firmenformen in Deutschland arbeiten möchte, benötigt Informationen. Das wissen auch Ämter und Behörden in Deutschland. Sie fragen bei uns nach, wenn Sie etwas wissen müssen. Genau wie Unternehmer. Egal, ob sie schon gegründet haben oder noch gründen wollen. Diese Informationen entscheiden oft genug über Erfolg oder Niederlage einer Unternehmung. Firmenwelten hat deshalb eine eigene Akademie gegründet. Unter der Leitung von Spezialisten werden alle Fragen kompetent beantwortet. Firmenwelten berät, gründet und begleitet. Und Sie können auf diese Expertise bauen und Ihr Unternehmen erfolgreich machen.


Ihr direkter Kontakt zu unseren Beratern: 01805-908820*

*für das Servicetelefon fallen 14ct pro Minute an.


Bestellen Sie hier







Jetzt sofort prüfen:

Ist Ihre Wunsch-Limited noch frei?

Bitte benutzen Sie bitte keine Umlaute (ä, ö, ü) und Sonderzeichen, jedoch sind @, & und - möglich. Ersetzen Sie bitte "ß" durch "ss".


Was Sie bei uns bekommen

Gründung der Gesellschaft innerhalb eines Tages – ohne Mehrkosten.


Satzung (Memorandum & Articles of Association) – ohne Mehrkosten.


Ausführliche Unterlagen „The Private Limited Company (Limited) in Deutschland – Gründung und Führung“.


Mit der Eintragung der Limited in England sind Sie bereits rechtsfähig. Die persönliche Haftung ist wie bei einer eingetragenen GmbH bereits mit der Gründung ausgeschlossen.


Online Bestellung.


Erinnerungsservice an wichtige Termine.


Annual Return (jährliche Statusmeldung zur Gesellschaft).


Annual Accounts (jährliche Hilfestellung sowie Weiterleitung der Geschäftsbilanz zum englischen Companies House).


Company Secretary (Stellung eines Ansprechpartners und Empfangsbevollmächtigen für das engl. Companies House und die englischen Behörden).


Registered Office inkl. kostenloser Postweiterleitung von Behördenpost, soweit wir diese nicht bereits erledigen konnten und Ihre Mithilfe zwingend erforderlich ist. Kundenpost leiten wir an Sie weiter. Werbung wird weitgehend aussortiert. Die Serviceleistungen werden auch in den Folgejahren zuverlässig durch die Mitarbeiter von Firmenwelten erbracht. Die Berechnung erfolgt jeweils nach Ablauf von weiteren 12 Monaten. Das Registered Office ist eine notwendige Voraussetzung zur Gründung einer Limited.


Kommanditvertrag - Muster


Anmeldung zum Handelsregister - Muster


Beschluss zur Geschäftsführerbestellung - Muster


Beschlussvorlage zur Komplementärstellung der Limited - Muster


Zustimmungserklärung der Gesellschafter - Muster


Befreiungsbeschluss vom Verbot des Insichgeschäfts (§ 181 BGB) - Muster



Sie erhalten alle Muster als Vorlage und können somit jederzeit diese durch Ihre eigenen Rechts- und Steuerberater Ihren individuellen Wünschen anpassen.


Englische Beglaubigung (Apostille) und Übersetzung der Gründungsdokumente ins Deutsche. Die Beglaubigung und Übersetzung ist in der Regel für die Anmeldung bei Handelsregister, Gewerbeamt sowie zur Vorlage bei Banken erforderlich. Die Übersetzung wird von unserer beim Oberlandesgericht Hamm zugelassenen Übersetzerin durchgeführt.