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Deutsche Unternehmer setzen zunehmend auf Limiteds
Eine GmbH-Gründung in Deutschland ist zeitaufwändig und teuer: Mehrere Monate dauert das Verfahren und mindestens die Hälfte des Stammkapitals von 25.000 Euro muss bei Gründung eingezahlt werden. Für viele Existenzgründer war das bisher eine kaum zu überspringende Hürde. Doch dank Europarecht bietet die englische "Limited" seit 2003 eine Alternative.

Der Hauptvorteil: In England ist das Stammkapital für diese Form der Kapitalgesellschaft eher eine symbolische Summe. Theoretisch reicht ein englisches Pfund pro Eigentümer aus. Zudem ist die Gründung unkompliziert und sogar übers Internet möglich. Ein Notar muss nicht eingeschaltet werden. Deutsche Dienstleister bieten Rund-um-sorglos-Pakete für einige hundert Euro an. Fachkundige Betreuung ist wichtig. Jedes Jahr muss er nun in England einen Jahresabschluss vorlegen und den Eintrag im Handelsregister aktualisieren lassen. Auch das übernimmt der deutsche Dienstleister gegen eine Gebühr. Eine fachkundige Betreuung der Limiteds ist wichtig. Denn wenn eine deutsche "Limited" Geschäfte nicht nur in Deutschland, sondern auch in England tätigt, muss die in beiden Ländern Steuern zahlen. Wer dann die englischen Gesetze nicht kennt und einhält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wer aber nur in Deutschland tätig ist, zahlt auch nur hier Steuern. Und das sind die meisten jungen "Limiteds". Kleinunternehmen wollen sich mit dieser Rechtsform bei Produkt- oder Gewährleistungshaftung absichern. Als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) würden sie nämlich auch mit ihrem Privatvermögen haften.
Viele Handwerker gründen lieber eine Limited als GmbH.
Problem Insolvenzfall: Prekär wird die Sonderrolle der "deutschen Limited" nämlich im Insolvenzfall. Hier stellt sich in jedem Einzelfall die Frage, welches Insolvenzrecht angewendet wird: das deutsche oder das englische. Im zweiten Fall ist es für Gläubiger deutlich schwieriger, an ihr Geld zu kommen. Für die Arbeitnehmer jedoch ist es egal, ob eine GmbH oder eine "Limited" insolvent geht: in beiden Fällen erhalten sie das so genannte Insolvenzgeld. Wird die "Limited" aber mit kriminellen Hintergedanken gegründet - zum Beispiel mit der Absicht, Beschäftigte um ihren Lohn zu prellen - so haben die Geschädigten schlechte Karten. Der gewerkschafltliche DGB-Rechtsschutz kennt mehrere Fälle, in denen Arbeitnehmer vergeblich versuchten, ausstehenden Lohn einzuklagen. Ihre Arbeitgeber hatten sich hinter einem englischen Strohmann versteckt und waren für Lohnforderungen nicht mehr greifbar.