Steuern in England und Deutschland
Wer eine Limited nur gegründet hat, um damit Geschäfte in Deutschland zu machen, muss hier auch seine Steuern zahlen
Eigentlich gilt immer die selbe Faustregel: In dem Land, ich dem ich meine Umsätze und Gewinne erwirtschafte, habe ich auch meine Steuern zu zahlen. Das gilt insbesondere für die mehr 55.000 Limiteds, die von Deutschen in England gegründet wurden, weil es so einfach ist. Tatsächlich sind davon aber nur rund 22.000 in deutschen Handelsregistern eingetragen. Mit der Anmeldung ist die Gewerbeanmeldung Pflicht und dann meldet sich auch schon das deutsche Finanzamt mit dem obligatorischen Fragebogen, der zeitnah ausgefüllt sein will. Dann kommt die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und alles ist okay.
Unterdessen hat auch der Company Secretary in England seine erste Erklärung zur steuerlichen Erfassung gegenüber dem englischen Finanzamt abgegeben. Nach rund 22 Monaten wird hier auch die erste Steuererklärung (Accounts) fällig. Generell gilt für England aber: Eine Steuerschuld entsteht erst dann, wenn Zahlungen oder Überweisungen tatsächlich englischen Boden berühren. Das oftmals gewünschte englische Bankkonto kann sich also schnell als Falle entpuppen.
In Deutschland müssen monatlich die Umsatzsteuererklärungen abgegeben werden, sowie Steuern und Abgaben, die sich aus Arbeitnehmerverhältnissen ergeben. Es gilt alles das, was für deutsche Körperschaften auch vorgeschrieben ist.
Buchführung
In Deutschland tätige Limiteds haben die Auflagen der deutschen Abgabenordnung (AO) zu erfüllen
Jede Gesellschaft hat Aufzeichnungen zu führen, die hinreichend sind, ihre Geschäftsvorfälle zu dokumentieren und zu erläutern. Das schreibt der Companies Act vor.
Insbesondere sollen Ein- und Auszahlungen täglich festgehalten und ein Verzeichnis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufgestellt werden. Gesellschaften, die mit Gütern handeln, müssen Vorratsverzeichnisse zum jeweiligen Geschäftsjahresende führen.
Inventurunterlagen, aus denen die Vorratsverzeichnisse erstellt werden, sind ebenfalls auf Anforderung vorzulegen. Und schließlich: ein Verzeichnis aller erworbenen und verkauften Güter mit hinreichend genauer Angabe der Güter, Käufer und der Verkäufer zur Gewährleistung ihrer Identifizierung ist zwingend vorgeschrieben. Daraus ergibt sich in der Logik die Einführung einer "deutschen" Buchführung, ohne dass daraus deutsche Rechtsansprüche zwangsläufig erwachsen können.
- Der ganze Text: Alles was Sie über die AO wissen müssen
Buchführung
In Deutschland tätige Limiteds haben die Auflagen der deutschen Abgabenordnung (AO) zu erfüllen
Jede Gesellschaft hat Aufzeichnungen zu führen, die hinreichend sind, ihre Geschäftsvorfälle zu dokumentieren und zu erläutern. Das schreibt der Companies Act vor.
Insbesondere sollen Ein- und Auszahlungen täglich festgehalten und ein Verzeichnis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufgestellt werden. Gesellschaften, die mit Gütern handeln, müssen Vorratsverzeichnisse zum jeweiligen Geschäftsjahresende führen.
Inventurunterlagen, aus denen die Vorratsverzeichnisse erstellt werden, sind ebenfalls auf Anforderung vorzulegen. Und schließlich: ein Verzeichnis aller erworbenen und verkauften Güter mit hinreichend genauer Angabe der Güter, Käufer und der Verkäufer zur Gewährleistung ihrer Identifizierung ist zwingend vorgeschrieben. Daraus ergibt sich in der Logik die Einführung einer "deutschen" Buchführung, ohne dass daraus deutsche Rechtsansprüche zwangsläufig erwachsen können.








