Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechts- und Steuerberatung anbieten.
Was Sie grundsätzlich über die Limited wissen müssen
Freies Unternehmertum und die Optimierung wirtschaftlicher Prozesse werden in Deutschland nicht vergleichbar gefördert
Die Limited ist die beste Firmenform der Welt. Die erfolgreichste allemal. Sie fand ihren Ursprung zu Zeiten des britischen Imperialismus, als weltweit in den Kolonien Unternehmen entstanden, die den Reichtum der Krone mehrten. Dabei war es der britischen Krone besonders wichtig, Einfluss zu behalten, den Unternehmern ihre Erträge aber zu lassen. So entstand das Grundprinzip, dass eine Steuerpflicht in England erst entsteht, wenn Gelder englischen Boden berühren. Auch wenn das von der Bank of England (Foto) oft nicht gerne gesehen wurde. mehr
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Schon der erste Denkansatz ist falsch:
Die Limited mit einer deutschen Körperschaft vergleichen zu wollen, ist dasselbe als wolle man Äpfel mit Birnen vergleichen
Es ist nach unserer Kenntnis bislang noch niemanden geglückt, aus einem Apfel eine Birne zu machen. Und es ist auch noch niemandem geglückt, aus einem Ferrari einen Volkswagen zu machen. Warum also wird in den vergangenen Jahren immer wieder der Versuch unternommen, eine englische Limited mit einer deutschen Körperschaft gleichsetzen zu wollen? Faktum ist: In Deutschland gibt es weder eine vergleichbare Firmenform, noch eine vergleichbare Rechtsprechung. Die steuerlichen Belange sind anders und der Director einer Limited kann nicht mit einem Geschäftsführer einer GmbH verglichen werden.
Die Vorteile der Limited
Machen Sie es wie Großinvestoren: Die Limited bietet sich für kreative und anerkannte europäische Steuerlösungen an
Die Limited hat große Vorteile gegenüber der GmbH: Die Limited benötigt lediglich ein Eigenkapital von einem britischen Pfund, bei der GmbH ist eine Einlage von mindestens 25.000 Euro erforderlich. Wir empfehlen ein Stammkapital von mindestens eintausend Pfund. Wichtig: Diese Summe muss nicht als Stammkapital eingezahlt werden.
Eine Limited ist innerhalb eines Tages gegründet und geschäftsfähig. Für die Gründung einer GmbH braucht es deutlich mehr Zeit, manchmal vergehen viele Monate.
Die Limited unterliegt dem englischen Gesellschaftsrecht, das sehr unbürokratisch ist. So ist beispielsweise für eine Satzungsänderung kein Notar notwendig. Die Limited ermöglicht es jederzeit, einen Gesellschafter hinzuzunehmen oder eine Kapitalerhöhung durchzuführen.
Die Limited bietet sich für kreative und anerkannte europäische Steuerlösungen an. Hierfür bietet Firmenwelten exklusiv das Premium-Konstrukt an. Und ganz wichtig: Das persönliche Vermögen ist und bleibt geschützt.
Der Wechsel in der Geschäftsführung ist jederzeit möglich. Der Geschäftsführer (Director) und Sekretär (Company Secretary) sind nach Eintragung der Firma jederzeit austauschbar. Sie müssen dem Handelsregister nach dem Wechsel der Funktion innerhalb einer Frist von zwei Wochen mitgeteilt werden.
Die Pflichten der Limited
Firmenwelten arbeitet nicht nur in Deutschland – nutzen Sie unsere Kompetenz auf der Insel
Eine Limited kann von natürlichen und juristischen Personen gegründet werden. Bei der Gründung müssen drei Positionen besetzt werden:
Gesellschafter (Shareholder), Geschäftsführer (Director) und der Sekretär (Company Secretary)
Um eine Limited zu gründen, benötigt man mindestens einen Gesellschafter, der mindestens einen Geschäftsführer beruft. Es ist möglich, dass eine Person beide Positionen besetzt. Der Company Secretary wird ebenfalls von den Gesellschaftern berufen.Diese Position ist nicht mehr zwingend, wird jedoch von Firmenwelten immer eingesetzt, da wir die Anbindung nach England garantieren wollen.
Für den Fall, dass der Gründer eine Eidestattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben hat, insolvent wurde und/oder sich in der Wohlverhaltensphase im Rahmen einer Privatinsolvenz befindet, raten wir dringend vor der Gründung zu einem Gespräch mit unseren Beratern. Dieses empfehlen wir auch bei ausgesprochenen oder drohenden Gewerbeuntersagungen.
Jedes Unternehmen, das gewerblich in Deutschland als selbstständige Zweigniederlassung tätig ist, muss ins Handelsregister eingetragen sein und beim zuständigen Gewerbeamt unter der deutschen Geschäftsadresse ein Gewerbe anmelden. Jeder Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit. Damit aber nicht genug: Immer mehr deutsche Gerichte gehen dazu über, die Haftungsbeschränkungen einer Limited, die in Deutschland nicht ordnungsgemäß angemeldet worden ist, auszuschließen. Das bedeutet, dass die Verantwortlichen der selbstständigen Zweigniederlassungen in die persönliche Haftung genommen werden können.









