Was das englische Insolvenzverfahren bedeutet:

Ist bei dem Schuldner nichts zu holen, kann das Verfahren schon nach sechs Monaten beendet werden

Die Möglichkeit, dass eine Insolvenz in England bei korrekter und qualifizierter Durchführung abgelehnt wird, ist nahezu ausgeschlossen.Das Insolvenzverfahren in England basiert auf einem schriftlichen Antrag, der beim Gericht einzureichen ist. Dieser Antrag umfasst das Gläubigerverzeichnis des Schuldners. Dieses Verzeichnis ist bei dem zuständigen Gericht des Schuldners einsehbar und soll vollständig sein; für den Fall, dass der Antragsteller einen Gläubiger vergessen hat, wird dieser dennoch in das Verfahren miteinbezogen, allerdings nur, solange eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Bleibt hingegen der Hauptgläubiger in dem Gläubigerverzeichnis unerwähnt, dürfte es zu Schwierigkeiten kommen.

Die eidesstattliche Versicherung des Antragstellers, dass er insolvent ist und in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung seine Interessen überwiegend aus England gesteuert hat, gehört ebenfalls zu einem Insolvenzantrag dazu; ferner muss der Antragsteller die Gründe darlegen, die bei ihm zur Insolvenz geführt haben.

Die Wohlverhaltensphase wird dann eingeleitet, wenn der Antrag vollständig und glaubhaft formuliert ist. Sollte in dieser Zeit ein Gläubiger seinerseits einen Insolvenzantrag stellen, wird dieser Antrag in Deutschland abgewiesen, sofern man nachweisen kann, dass der Lebensmittelpunkt inzwischen in England liegt.

Spätestens nach 12 Monaten ist das Verfahren beendet und der Insolvent ist restschuldbefreit. Das bedeutet, dass der Schuldner auch in Deutschland schuldenfrei ist. Allerdings muss er einen Antrag auf Löschung seiner Schuldnerdaten stellen und das Originalurteil aus England vorlegen.

Das Insolvenzverfahren kann sogar auf 6 Monate verkürzt werden. Hierbei stellt der zuständige Insolvenzverwalter vor Ablauf des regulären Zeitraums einen Antrag auf Restschuldbefreiung beim Gericht. Aufgrund dieser Konstellation müssen in einem solchen Fall nicht, wie sonst üblich, vorher die Gläubiger informiert werden und dem Verfahren zustimmen. Somit erfahren die Gläubiger bisweilen erst von der Insolvenzeröffnung, wenn diese schon seit Wochen oder Monaten läuft.


Ihr Vorteile in England:

Wie Sie in maximal 12 Monaten Ihre Schulden wieder los sind

  • Die Insolvenz in England gehört zu den kürzesten in Europa.

  • Jeder EU-Bürger darf sein privates Insolvenzverfahren in einem EU-Mitgliedsstaat durchführen.

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anerkennung einer EU-Privatinsolvenz in Deutschland am 18.9.2001 bestätigt.

  • Das in England erlangte Urteil hat in der gesamten EU Gültigkeit.

  • Die Schuldenuntergrenze liegt bei rund 1.000 Euro (£ 750), eine Obergrenze gibt es nicht.

  • Eine in England durchgeführte Privatinsolvenz macht erst ab einer Schuldensumme von 100.000 Euro Sinn.
  • Zieht der Schuldner jedoch dauerhaft nach England, ist eine Privatinsolvenz ab einigen tausend Euro sinnvoll.

  • In England ist eine Privatinsolvenz nicht imageschädigend.


Wir sind persönlich für Sie vor Ort:

Die Aufgaben, die wir mit Ihnen gemeinsam lösen

Firmenwelten bietet Ihnen einen Full-Service bei Ihrer Privatinsolvenz in England. Unser Ziel ist es, Sie am Ende der Frist schuldenfrei und wieder glücklich zu sehen. Das geht einfacher, als Sie denken. Doch für den Erfolg müssen wir konzentriert, offen und zielgerecht arbeiten. Ohne Ihre Mithilfe geht es nicht. Deshalb müssen wir einige Aufgaben gemeinsam lösen.

Aufgabe 1: Zusammen mit Ihnen formulieren wir Ihren Antrag das Gericht.


Aufgabe 2: Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir das vollständige Schuldnerverzeichnis, prüfen und recherchieren für Sie.


Aufgabe 3: Sie leben in England. Das muss für sechs Monate Ihr Lebensmittelpunkt sein! Wir sorgen für die Dokumentation.


Aufgabe 4: Sie benötigen eine Wohnung, Arbeit, Kranken- und Sozialversicherung, ein Bankkonto. Wir kümmern uns um alles.

Aufgabe 5: Wir machen Sie für die Befragung vor Gericht fit. Dazu gehören auch Grundkenntnisse in Englisch.


Aufgabe 6: Wir organisieren für Sie Ihren englischen Lebensmittelpunkt, sorgen dafür, dass Sie Ihre Anwesenheit dokumentieren.


Aufgabe 7: Wir sichern Sie in Deutschland ab: Vor Ihren Gläubigern, Ämtern und Behörden.

Aufgabe 8: Nach weiteren sechs Monaten stellen wir den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung.


Aufgabe 9: Unsere Anwälte dokumentieren Ihre Restschuldbefreiung für Ihre Gläubiger. Das war‘s.


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Ihr direkter Kontakt zu unseren Beratern: 01805-908820*

*für das Servicetelefon fallen 14ct pro Minute an.


Was Firmenwelten für Sie tut

Firmenwelten ist in England und Deutschland Ihr Premium-Begleiter bei Ihrer Privatinsolvenz.


Vorteil 1:

Ihre Privatinsolvenz wird korrekt und qualifiziert
abgewickelt. Dazu gehört auch die Transparenz der Kosten.


Vorteil 2:

In Deutschland und England werden Sie von Rechtsanwälten und zertifizierten Insolvenz-Managern betreut.


Vorteil 3:

Ihr Insolvenz-Manager ist bei Gericht anerkannt. Unsere Verfahren sind deshalb immer erfolgreich.


Privatinsolvenz:

Ihre Nachteile in Deutschland

Das Ziel einer Privatinsolvenz ist die Restschuldbefreiung.


In Deutschland dauert eine Privatinsolvenz mindestens 6 Jahre.


Der pfändbare Teil des Einkommens geht verloren.


50% eines Erbteils ist an einen Treuhänder abzutreten, der anteilig an Gläubiger verteilt.


Erst nach der „Wohlverhaltensphase“ wird entschieden, ob eine Restschuldbefreiung erfolgt.


In mehr als der Hälfte aller Fälle wird die Restschuldbefreiung untersagt! (Stand Februar 2010)


Eine Privatinsolvenz in Deutschland dauert tatsächlich zwischen 7 und 9 Jahren.


Eine Privatinsolvenz in Deutschland ist nicht zu empfehlen!


Was Sie wirklich wissen müssen

Wir werden Sie in einer englischen Unternehmung anstellen. Sie zahlen (geringe) Steuern und Sozialversicherung.


Sie dürfen kein Director oder Inhaber einer englischen Gesellschaft sein – auch nicht über einen Treuhänder.
Wenn Vermögenswerte unterschlagen wurden, Insolvenzbetrug vorliegt, Unterlagen fehlen – das wären Gründe für ein Scheitern.
Nicht alle Schulden fallen unter das Insolvenzrecht.
Das geht: Mietschulden, Schulden durch Kredite, Bürgschaften, Steuerschulden, Warenkäufe, Haftungen jeglicher Art.
Das geht nicht: Unterhaltszahlungen, Schulden aus Strafurteilen, Schulden einer Kapitalgesellschaft.